Was ist 5G? Wie funktioniert der neue Mobilfunkstandard? Und wann kommt der Mobilfunkausbau in meiner Region? Um über diese Fragen zu sprechen, hat die Bundesregierung die Dialoginitiative Deutschland spricht über 5G gegründet. Die Initiative informiert über die verschiedenen Schritte beim Ausbau der Mobilfunknetze und der Einführung von 5G. Schon heute ist 5G an verschiedenen Stellen in Deutschland im Einsatz – anhand von Beispielen aus der Praxis zeigt die Initiative, welche Chancen die neue Technologie ermöglicht. Aber auch die Sorgen und die Kritik der Bürgerinnen und Bürger nimmt die Initiative ernst und sucht den Dialog. In verschiedenen Formaten, vom Online-Dialog bis zu Bürgerdialogen vor Ort, geht es um Ihre Fragen.
Im November 2019 hat die Bundesregierung die Mobilfunkstrategie für Deutschland beschlossen. Im Zuge dessen hat sie die Dialoginitiative ins Leben gerufen. Die Federführung liegt beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Zudem sind weitere Ressorts und Behörden der Bundesregierung beteiligt. Denn das Thema 5G-Mobilfunk hat Berührungspunkte mit ganz unterschiedlichen Bereichen: ob Wirtschaft, Gesundheit oder Umwelt. Im Informationsportal finden Sie bereits viele Antworten auf Ihre Fragen. Im Online-Dialog können Sie weitere Fragen stellen. Die jeweiligen Fachabteilungen und Ressorts liefern Antworten – aktuell, abgestimmt und wissenschaftlich. Die Dialoginitiative arbeitet außerdem eng zusammen mit Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in den Bundesländern und Kommunen.
Im Folgenden stellen sich die Beteiligten von Deutschland spricht über 5G kurz vor.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) umfasst neun Abteilungen mit insgesamt ca. 1.250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Bonn und Berlin. Um die Teilhabe aller am digitalen Zeitalter zu ermöglichen, ist das BMDV seit 2013 auch für den Aus- und Aufbau der digitalen Infrastruktur zuständig – unter anderem im Bereich des Festnetzes und des Mobilfunks. Der flächendeckende Ausbau der Datenautobahnen sichert Teilhabe, Beschäftigung, Wachstum und Wohlstand für die Zukunft. Dafür steht das „D“ im BMDV. Für die digitale Transformation der Gesellschaft hat die Mobilfunktechnologie enorm an Bedeutung gewonnen. Die Leistungsfähigkeit der Mobilfunktechnik entwickelt sich so rasant, dass der Mobilfunk zu einer Schlüsseltechnologie der digitalen Transformation in Wirtschaft und Gesellschaft geworden ist. Das BMDV unterstützt die leistungsfähige Einführung der 5. Mobilfunkgeneration (5G) - etwa durch staatlich geförderte 5G-Forschungsinitiativen, mit denen die technischen und wirtschaftlichen Potenziale von 5G anschaulich und praxisnah entwickelt, erprobt und demonstriert werden können.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist im Zusammenhang mit 5G unter anderem mit drei zentralen Aufgabenbereichen betraut. Erstens ist sie für die Bereitstellung von Frequenzen, also geeigneten Bereichen des Funkspektrums verantwortlich. Den Mobilfunknetzbetreibern werden dabei Auflagen für die Versorgungsabdeckung gemacht. Die Bundesnetzagentur führt ein Monitoring der Mobilfunkversorgung durch. Funkspektrum ist ein wertvolles öffentliches Gut, das in bestimmten Bereichen knapp ist. Daher kommt es darauf an, bei einer solchen Knappheit für die Allgemeinheit den größten Nutzen zu generieren. Bei der Frequenzvergabe 2019 war dies wieder eine Auktion, bei der die Bieter durch ihre Gebote dokumentierten, dass sie das Spektrum effektiv nutzen werden. Zweitens überwacht die Bundesnetzagentur die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen. Diese Grenzwerte sind durch Gesetz und Verordnung so festgelegt, dass bei deren Einhaltung der Personenschutz gewährleistet ist. Ohne eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur darf ein 5G Mobilfunkstandort, sofern er der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) unterliegt, nicht in Betrieb genommen werden. Die standortbescheinigungspflichtigen Funkanlagenstandorte werden mit den in der Standortbescheinigung festgelegten Sicherheitsabständen von der BNetzA in einer EMF-Karte veröffentlicht. Schließlich begleitet die Bundesnetzagentur die technische Normung im Bereich des Mobilfunks und die koordinierte Vergabe von Rufnummern. Hier geht es darum, dass die vielen Geräte, die künftig vernetzt werden, untereinander die „gleiche Sprache“ sprechen und sich auch gegenseitig erreichen können.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ist im Rahmen seiner Zuständigkeit für den umweltbezogenen Gesundheitsschutz für den Schutz der Bevölkerung vor den Risiken der elektromagnetischen Felder verantwortlich. Wesentliches Ziel hierbei ist, dass die Felder bei jedem Ausbauschritt sicher und nachweislich so begrenzt sind, dass es zu keinen schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen kommt. Überdies begleitet das BMUV weitere Umweltauswirkungen des Mobilfunkausbaus, wie etwa Fragen des Naturschutzes sowie des Energie- und des Rohstoffbedarfs. Die nachhaltige Gestaltung der Digitalisierung und der Verbraucherschutz ist einer der aktuellen Arbeitsschwerpunkte des BMUV.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beschäftigt sich als die zentral zuständige Bundesbehörde in Deutschland mit allen Fragen der Strahlung. Mit seinen Forschungsergebnissen und der Bewertung von Strahlenrisiken bietet das BfS für die Menschen Orientierung in einem für sie unbekannten Raum. Auch die hochfrequenten elektromagnetischen Felder des Mobilfunks werden seit Jahrzehnten wissenschaftlich begleitet. Der Wissensstand ist bereits sehr groß. Viele tausend Studien untersuchen alle Aspekte, die sich auf die Gesundheit der Menschen und die Umwelt auswirken könnten. Die Fachleute im BfS arbeiten daran, bestehende Unsicherheiten zu reduzieren und Risiken für Mensch und Umwelt wissenschaftsbasiert zu bewerten. Mit den gewonnenen Erkenntnissen berät das BfS die Politik, informiert die Öffentlichkeit und empfiehlt Schutz- und Vorsorgemaßnahmen. Damit schafft das BfS die Grundlage für einen wissensbasierten und bewussten Umgang mit Strahlung.
Deutschland spricht über 5G tauscht sich regelmäßig mit den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern auf Bundes- und Länderebene aus. Zu diesen Institutionen gehören die Breitbandkompetenzzentren und Digitalisierungsbehörden der Bundesländer sowie deren Umwelt- und Immissionsschutzbehörden. Hinzu kommen die kommunalen Spitzenverbände, die Mobilfunknetzbetreiber, das Gigabitbüro des Bundes und die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG). So kann die Initiative Bürgerfragen zum Thema Mobilfunk umfassend mit gesicherten Informationen beantworten und sinnvolle Unterstützung vor Ort anbieten.
Das bietet Ihnen das Dialogbüro
Kommunen können im Medienbereich Informationsmaterialien bestellen. Bürgerinnen und Bürger können sie kostenlos herunterladen. Außerdem bietet die Dialoginitiative für Kommunen auch eine direkte Unterstützung für Veranstaltungen vor Ort an. Expertinnen und Experten des Bundes kommen bei den 5G-Dialogen mit Stakeholdern aus der Region zusammen und diskutieren offene Fragen zum Mobilfunkausbau. Verantwortliche der kommunalen Verwaltung können sich an die Dialoginitiative wenden, um Informationsveranstaltungen und Bürgerdialoge zu initiieren.
Das Dialogbüro erreichen Sie unter
0800 4207210