Was ist 5G? Wie funktioniert der moderne Mobilfunkstandard? Und was bedeutet der Mobilfunkausbau für meine Region? Um über diese Fragen zu sprechen, gab es von 2020 bis 2024 die Dialoginitiative Deutschland spricht über 5G der Bundesregierung. Die Initiative informiert weiterhin auf dieser Website über die verschiedenen Schritte beim Ausbau der Mobilfunknetze und die Möglichkeiten von 5G.
5G ist inzwischen nahezu flächendeckend in Deutschland verfügbar – anhand von Beispielen aus der Praxis zeigen wir, welche Chancen die Technologie ermöglicht. Aber auch die Sorgen und die Kritik der Bürgerinnen und Bürger hat die Initiative ernstgenommen und bis Ende 2024 den Dialog angeboten: in verschiedenen Formaten, vom Online-Dialog bis zu Bürgerdialogen vor Ort.
Ein Rückblick: Im November 2019 hat die damalige Bundesregierung die Mobilfunkstrategie für Deutschland beschlossen. Im Zuge dessen rief sie die Dialoginitiative ins Leben. Die Federführung lag beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Zudem waren weitere Ressorts und Behörden der Bundesregierung beteiligt. Denn das Thema 5G-Mobilfunk hat Berührungspunkte mit ganz unterschiedlichen Bereichen: ob Wirtschaft, Gesundheit oder Umwelt. Im Informationsportal finden Sie heute noch viele Antworten auf Ihre Fragen.
Im Folgenden stellen sich die Beteiligten von Deutschland spricht über 5G kurz vor.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) umfasst neun Abteilungen mit Mitarbeitenden in Bonn und Berlin. Um die Teilhabe aller am digitalen Zeitalter zu ermöglichen, ist das BMDV seit 2013 auch für den Aus- und Aufbau der digitalen Infrastruktur zuständig – unter anderem im Bereich des Festnetzes und des Mobilfunks. Der flächendeckende Ausbau der Datenautobahnen sichert Teilhabe, Beschäftigung, Wachstum und Wohlstand für die Zukunft. Dafür steht das „D“ im BMDV. Für die digitale Transformation der Gesellschaft hat die Mobilfunktechnologie enorm an Bedeutung gewonnen. Die Leistungsfähigkeit der Mobilfunktechnik entwickelt sich so rasant, dass der Mobilfunk zu einer Schlüsseltechnologie der digitalen Transformation in Wirtschaft und Gesellschaft geworden ist. Das BMDV hat die Einführung der 5. Mobilfunkgeneration (5G) unterstützt – etwa durch staatlich geförderte 5G-Forschungsinitiativen, mit denen die technischen und wirtschaftlichen Potenziale von 5G anschaulich und praxisnah entwickelt, erprobt und demonstriert werden können.
Daten und Fakten zum Netzausbau gibt es im Gigabitgrundbuch
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist im Zusammenhang mit 5G unter anderem mit drei zentralen Aufgabenbereichen betraut. Erstens ist sie für die Bereitstellung von Frequenzen, also geeigneten Bereichen des Funkspektrums verantwortlich. Den Mobilfunknetzbetreibern werden dabei Auflagen für die Versorgungsabdeckung gemacht. Die Bundesnetzagentur führt ein Monitoring der Mobilfunkversorgung durch. Funkspektrum ist ein wertvolles öffentliches Gut, das in bestimmten Bereichen knapp ist. Daher kommt es darauf an, bei einer solchen Knappheit für die Allgemeinheit den größten Nutzen zu generieren. Bei der Frequenzvergabe 2019 war dies wieder eine Auktion, bei der die Bieter durch ihre Gebote dokumentierten, dass sie das Spektrum effektiv nutzen werden. Zweitens überwacht die Bundesnetzagentur die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen. Diese Grenzwerte sind durch Gesetz und Verordnung so festgelegt, dass bei deren Einhaltung der Personenschutz gewährleistet ist. Ohne eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur darf ein 5G-Mobilfunkstandort, sofern er der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) unterliegt, nicht in Betrieb genommen werden. Die standortbescheinigungspflichtigen Funkanlagenstandorte werden mit den in der Standortbescheinigung festgelegten Sicherheitsabständen von der BNetzA in einer EMF-Karte veröffentlicht. Schließlich begleitet die Bundesnetzagentur die technische Normung im Bereich des Mobilfunks und die koordinierte Vergabe von Rufnummern. Hier geht es darum, dass die vielen Geräte, die künftig vernetzt werden, untereinander die „gleiche Sprache“ sprechen und sich auch gegenseitig erreichen können.
Weitere Informationen bei der Bundesnetzagentur
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ist im Rahmen seiner Zuständigkeit für den umweltbezogenen Gesundheitsschutz für den Schutz der Bevölkerung vor den Risiken der elektromagnetischen Felder verantwortlich. Wesentliches Ziel hierbei ist, dass die Felder bei jedem Ausbauschritt sicher und nachweislich so begrenzt sind, dass es zu keinen schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen kommt. Überdies begleitet das BMUV weitere Umweltauswirkungen des Mobilfunkausbaus, wie etwa Fragen des Naturschutzes sowie des Energie- und des Rohstoffbedarfs. Die nachhaltige Gestaltung der Digitalisierung und der Verbraucherschutz ist einer der aktuellen Arbeitsschwerpunkte des BMUV.
Hier geht es zur Informationsseite des BMUV
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beschäftigt sich als die zentral zuständige Bundesbehörde in Deutschland mit allen Fragen der Strahlung. Mit seinen Forschungsergebnissen und der Bewertung von Strahlenrisiken bietet das BfS für die Menschen Orientierung in einem für sie unbekannten Raum. Auch die hochfrequenten elektromagnetischen Felder des Mobilfunks werden seit Jahrzehnten wissenschaftlich begleitet. Der Wissensstand ist bereits sehr groß. Viele tausend Studien untersuchen alle Aspekte, die sich auf die Gesundheit der Menschen und die Umwelt auswirken könnten. Die Fachleute im BfS arbeiten daran, bestehende Unsicherheiten zu reduzieren und Risiken für Mensch und Umwelt wissenschaftsbasiert zu bewerten. Mit den gewonnenen Erkenntnissen berät das BfS die Politik, informiert die Öffentlichkeit und empfiehlt Schutz- und Vorsorgemaßnahmen. Damit schafft das BfS die Grundlage für einen wissensbasierten und bewussten Umgang mit Strahlung.
Mehr Informationen auf der Seite des BfS, bei Online-Infoveranstaltungen oder im direkten Kontakt
Deutschland spricht über 5G hat sich von 2020 bis 2024 regelmäßig mit den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern auf Bundes- und Länderebene ausgetauscht. Zu diesen Institutionen gehörten die Breitbandkompetenzzentren und Digitalisierungsbehörden der Bundesländer sowie deren Umwelt- und Immissionsschutzbehörden. Hinzu kamen die kommunalen Spitzenverbände, die Mobilfunknetzbetreiber, das Gigabitbüro des Bundes und die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG). So konnte die Initiative Bürgerfragen zum Thema Mobilfunk umfassend mit gesicherten Informationen beantworten und sinnvolle Unterstützung vor Ort anbieten.
Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger finden im Medienbereich Informationsmaterialien zum Herunterladen. Sie werden nicht mehr aktualisiert. Bis 2024 hat die Dialoginitiative für Kommunen auch eine direkte Unterstützung für Veranstaltungen vor Ort angeboten. Expertinnen und Experten des Bundes kamen bei den 5G-Dialogen mit Stakeholdern aus der Region zusammen und diskutierten offene Fragen zum Mobilfunkausbau. Verantwortliche der kommunalen Verwaltung können sich an die Dialoginitiative wenden, um Informationsveranstaltungen und Bürgerdialoge zu initiieren.
Benötigen Sie weiterhin Unterstützung? Unser E-Mail-Postfach ist nach wie vor erreichbar. Dialogveranstaltungen können in neuer Form stattfinden, wenn der Bundeshaushalt für 2025 beschlossen ist.
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