Der Strahlenschutz hat bei 5G oberste Priorität. Es gibt Grenzwerte, die Bürgerinnen und Bürger vor nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen schützen – genauso wie bei den vorigen Generationen des Mobilfunks. Um die Exposition – auf Deutsch: das Ausgesetztsein – gegenüber den elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks weiter zu reduzieren, können Sie selbst ebenfalls viel tun.
Das Mobiltelefon ist ein ständiger Begleiter. Damit wir Nachrichten schreiben, im Netz surfen oder telefonieren können, verwendet das Handy hochfrequente elektromagnetische Felder, kurz EMF. Wir sind von elektromagnetischen Feldern umgeben, können sie jedoch nicht sehen oder spüren. Die einzige nachgewiesene gesundheitlich relevante Wirkung dieser Felder besteht darin, dass der Körper einen Teil ihrer Energie aufnimmt und sich dadurch das Gewebe minimal erwärmen kann. Damit diese Wärmewirkung ungefährlich bleibt, gibt es Grenzwerte.
Die Grenzwerte für Sendeanlagen in Deutschland sind auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der „Verordnung über elektromagnetische Felder“ (26. BImSchV) festgelegt. Die Verordnung gilt für ortsfeste Anlagen, also Sendemasten, aber auch für Rundfunksender, zivile oder militärische Radaranlagen mit einer Strahlungsleistung von mindestens 10 Watt, die elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 9 kHz bis 300 GHz erzeugen. Eine Übersicht über die Grenzwerte hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf seiner Websitezusammengestellt.
Sie richten sich nach den Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) und der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK). Je nach Frequenz dringen Felder unterschiedlich tief in den Körper ein und werden unterschiedlich gut vom Körper absorbiert. Deshalb gibt es für verschiedene Frequenzen auch unterschiedliche Grenzwerte. Sie sorgen dafür, dass die aufgenommene Energie den sogenannten Basisgrenzwert (für eine Exposition des gesamten Körpers bei Personen der Allgemeinbevölkerung: 0,08 Watt pro Kilogramm) nicht überschreitet. Ist nur ein Körperteil exponiert, kann der Körper die dort stattfindende Erwärmung durch den Blutkreislauf ausgleichen. Deshalb gilt dann ein höherer Basisgrenzwert: 2 Watt pro Kilogramm an Kopf oder Rumpf und 4 Watt pro Kilogramm an den Extremitäten. Für Expositionen im beruflichen Umfeld gelten höhere Basisgrenzwerte. Auch hierzu finden Sie Informationen auf der Website des BfS.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) prüft und überwacht, ob die Grenzwerte zum Schutz der Allgemeinbevölkerung eingehalten werden – sowohl vor als auch während des Betriebs einer Funkanlage. Dazu gibt es ein bundesweit einheitliches Standortverfahren. Die BNetzA erteilt jeder ortsfesten Funkanlage mit einer Sendeleistung von mehr als 10 Watt nach eingehender Prüfung eine Standortbescheinigung. Ohne diese darf die Anlage nicht in Betrieb genommen werden. Bei Anlagen, für deren Betrieb eine Standortbescheinigung der BNetzA vorliegt, können die Grenzwerte selbst bei Volllast und bei Einhaltung der Sicherheitsabstände nicht überschritten werden. Wie genau das Standortverfahren der BNetzA abläuft, erläutert der hier verlinkte Artikel.
Regelmäßige Kontrollen zeigen: An den für die Bevölkerung zugänglichen Orten werden die Grenzwerte nur zu einem geringen Prozentsatz ausgeschöpft. Eine solche Kontrolle haben wir für unser Webmagazin begleitet.
Für das berufliche Umfeld ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zuständig.
Mobiltelefone sind in der Regel die stärksten Expositionsquellen für die Bevölkerung im Alltag, da sie sehr nah am Körper betrieben werden. Damit sie auf dem europäischen Markt zugelassen werden, muss der Hersteller erklären, dass die vom Telefon ausgehenden EMF kein Gesundheitsrisiko darstellen. Das CE-Zeichen am Telefon entspricht dieser Erklärung. Die Hersteller beauftragen üblicherweise Messlabore, die überprüfen, ob die Telefone die Basisgrenzwerte einhalten. Dazu bestimmen sie die SAR-Werte des Telefons. SAR steht für die spezifische Absorptionsrate. Sie wird von den Basisgrenzwerten abgeleitet. Solange die SAR-Werte kleiner sind als die Basisgrenzwerte für Kopf und Rumpf, ist anzunehmen, dass die EMF des Telefons kein Gesundheitsrisiko darstellen. Der Hersteller darf dann das CE-Zeichen anbringen und das Telefon auf den Markt bringen.
Wer seine persönliche Exposition gegenüber EMF bei der Nutzung von Mobiltelefonen – oder auch Tablets – möglichst gering halten möchte, kann ein Gerät mit möglichst niedrigem SAR-Wert nutzen.
Sie möchten verschiedene Modelle hinsichtlich der SAR-Werte vergleichen? Das BfS erhebt seit 2002 regelmäßig die SAR-Werte der auf dem Markt befindlichen Mobiltelefone. Die Ergebnisse der aktuellen Erhebung finden Sie hier. Die Marktüberwachung der Bundesnetzagentur stellt auf der Grundlage des Funkanlagengesetzes durch Stichproben sicher, dass die Geräte tatsächlich die angegebenen SAR-Werte aufweisen.
Die 5G-Technologie nutzt vorwiegend Frequenzbereiche, die vergleichbar mit den bisherigen Bereichen im Mobilfunk sind. Deshalb lassen sich wissenschaftliche Studienergebnisse weitestgehend auf 5G übertragen. Aktuell erforscht das BfS, wie sich steigende Datenmengen und neue Sendeanlagen auf die Exposition der Bevölkerung auswirken. Erwartet wird: Die durchschnittliche Exposition bleibt auf einem niedrigen Niveau und deutlich unterhalb der Grenzwerte. Mit gesundheitlichen Folgen rechnen Expertinnen und Experten auch bei 5G nicht.
Video abspielen
Ein Bericht des National Institute for Public Health and Environment (RIVM) aus den Niederlanden (2018) stellt die Länder Europas und ihren Umgang mit den Maximalwerten der ICNIRP gegenüber. Innerhalb der EU gibt es keine rechtlich bindenden Regelungen, sondern nur eine EU-Ratsempfehlung von 1999, die auf den ICNIRP-Empfehlungen beruht. Das RIVM unterteilt die Staaten in drei Gruppen. Die erste übernimmt die Werte der EU-Empfehlung in nationales Recht – zu dieser Gruppe gehört auch Deutschland. Gruppe 2 hat keine gesetzlichen bzw. weniger strenge Grenzwerte. Und Länder in Gruppe 3 haben Grenzwerte und Richtlinien, die strenger sind als die EU-Empfehlung.
Die Wirkungen von EMF auf den Menschen sind gut untersucht, die Studienlage ist aussagekräftig und es herrscht ein weitgehender internationaler Konsens in der Fachwissenschaft: Die Grenzwerte bieten nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand Schutz vor allen nachgewiesenen gesundheitsrelevanten Wirkungen. Es gibt aus wissenschaftlicher Sicht keinen Grund, sich zusätzlich zu schützen. Offenen Forschungsfragen wird weiter nachgegangen, unter anderem vom BfS.
Wer die persönliche Exposition trotzdem verringern möchte, findet auf der Website des BfS dazu Hinweise.
Haben Sie Fragen oder Anregungen? Lassen Sie es uns wissen. Schreiben Sie unseren Expertinnen und Experten oder tauschen Sie sich mit anderen aus.