Schnelle Daten, laxer Schutz? Das ist bei 5G nicht der Fall. Die Standards für den Datenschutz sind im Mobilfunk der fünften Generation besonders hoch. Darüber wachen gleich mehrere Behörden des Bundes.
Die Sicherheitskriterien beim 5G-Mobilfunk sind deutlich strenger formuliert, als es noch bei 3G und 4G der Fall war. In Deutschland hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Anforderungen an die 5G-Datensicherheit definiert.
So müssen unter anderem kritische Komponenten zertifiziert sein und Hersteller sowie Lieferanten müssen eine Vertrauenswürdigkeitserklärung vorlegen. Mobilfunkanbieter sollen außerdem sogenannte Monokulturen vermeiden. Das heißt, es braucht Komponenten von mindestens zwei Herstellern, um das Risiko von Ausfällen zu minimieren. All das hat die Bundesnetzagentur fortlaufend im Blick – sie ist in Deutschland die Aufsichtsbehörde im Bereich der Telekommunikation.
Um die Sicherheit und die technologische Souveränität der deutschen 5G-Mobilfunknetze zu stärken, hat sich die Bundesregierung im Juli 2024 mit den deutschen Mobilfunkanbietern Telekom, Vodafone und Telefónica geeinigt: Bis Ende 2026 dürfen in den 5G-Kernnetzen keine Komponenten der chinesischen Hersteller Huawei und ZTE mehr verwendet werden. Damit will die Bundesregierung die öffentlichen Mobilfunknetze besser schützen und Abhängigkeiten vermeiden.
Die Sicherheit unserer Daten ist ein wichtiges Thema. Datenlecks und Hacker-Attacken heizen die Debatte immer wieder an. Bürgerinnen und Bürger fragen sich zu Recht: Wie werden Datenschutz, Schutz der Privatsphäre und Datensicherheit gewährleistet, wenn ihre Daten mit dem Mobilfunkstandard 5G noch schneller unterwegs sind?
Mehr erfahrenAuch auf europäischer Ebene wird Cybersicherheit großgeschrieben. Auf Empfehlung der EU-Kommission vom 26. März 2019 führten die Mitgliedsstaaten eine Risikobewertung der 5G-Netzsicherheit durch. Anschließend einigten sie sich darauf, die Anforderungen an die Cybersicherheit zu erhöhen.
Bürgerinnen und Bürger müssen einwilligen, wenn es um die Verarbeitung ihrer Daten geht. Das betrifft personenbezogene Daten sowie andere Arten von Informationen – natürlich auch, wenn sie über 5G-Mobilfunk übermittelt werden. Die Einwilligung richtet sich nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie ist nur wirksam, wenn Nutzerinnen und Nutzer für jeden bestimmten Fall freiwillig und aktiv zu verstehen geben, dass sie mit der Verarbeitung ihrer Daten einverstanden sind.
Der 5G-Standard vernetzt die Gesellschaft weiter und macht Daten in Echtzeit verfügbar. Informationen wandern dabei in die „Datenwolke“ – und sind überall sofort abrufbar. Ebenso wichtig wie Geschwindigkeit ist die Sicherheit. Deshalb gibt es bei 5G viele Maßnahmen und klar definierte Standards, die insbesondere die Daten sichern.
Mehr erfahrenUm die Sicherheit der übermittelten Daten zu gewährleisten, kommunizieren Smartphones im 5G-Netz verschlüsselt. Die Teilnehmerkennung des Smartphones wird anonym gesendet und kann von herkömmlichen Systemen nicht abgefangen werden. Das schützt Nutzerinnen und Nutzer, denn ihre Position und ihre Nachrichten sind vor unbefugten Zugriffen geschützt.
Unternehmen können die Datensicherheit im 5G-Zeitalter sogar noch verstärken – mit eigenen 5G-Netzen, sogenannten Campusnetze. In diesen privaten Umgebungen sind die Daten von Unternehmen und Hochschulen besonders gut geschützt. Der Zugriff auf das Campusnetz ist lokal begrenzt und nicht öffentlich zugänglich.
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